| Der Kaufvertrag |
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Die praktische Seite eines Immobilienkaufes beginnt
mit dem Kaufvertrag. Ein Notar beurkundet, dass Sie neuer Besitzer
eines Grundstücks oder einer Immobilie sind und schafft damit die
Grundlage für den Eigentumsnachweis, der bei allen nachfolgenden
Schritten notwendig ist.
Der Kaufvertrag muss neben den notwendigen Personalien zwingend einen unabänderlichen Nachweis über die neuen Besitzverhältnisse dokumentieren. Dazu dienen z.B.exakte Parzellennummern, die im Katasteramt Grundstücke benennen. Außerdem gehört in der Regel ein Planausschnitt zum Kaufvertrag. Alle wichtigen Details, das neue Grundstück betreffend, müssen erwähnt werden. Dazu gehören insbesondere vertragliche Abmachungen des Verkäufers mit Dritten, wie z.B. Durchfahrtgenehmigungen oder die Übernahme von Leistungen wie z.B. Grundstückspflege. Die Pflichten des Grundstücksverkäufers gehen nämlich auf den Nachfolger über. Ebenfalls im Kaufvertrag klar geregelt: Die Kaufsumme und die Zahlungsmodalitäten. Sollten Sie den Kauf einer Eigentumswohnung dokumentieren, dann gehört eine ordentliche Teilungserklärung und Erklärungen über Sonder- und Gemeinschaftseigentum zum Kaufvertrag, ebenso wie wie Hausordnung und eine Information über eventuelle Regelungen die Hausgemeinschaft betreffend. Normalerweise definiert aber schon die Teilungserklärung die Rechte und Pflichten des neuen Besitzers. Definierte Sonderrechte betreffen Vereinbarungen, die ein Mitspracherecht der Wohnungseigentümer bei Entscheidungen regeln, die das ganze Haus angehen, z.B. beim Verkauf von Wohnungen. Der Kaufvertrag gemäß Bauträgerverordnung Wenn das Haus, das Sie kaufen möchten, noch nicht erbaut ist, müssen Kaufverträge bestimmte Dinge berücksichtigen. Wichtigster Punkt ist die Regelung von Kaufpreiszahlungen, bzw. die Bedingungen dafür. Das heißt: Wann zahlen Sie bei welchem Bauabschnitt und welchem Leistungsnachweis welchen Abschlag? Auch werden Gewährleistungsvereinbarungen, die über das normale Werkvertragsrecht hinausgehen, hier niedergeschrieben. |