Bausparförderung
Sehr beliebt und daher quasi in jeder Rechnung enthalten: die staatliche Bausparförderung. Das Prinzip der staatlichen Bausparförderung, sieht die steuerliche Entlastung der persönlichen Einlage eines Sparers vor.

Allerdings ist bei der sogenannten Wohnungsbauprämie das maximale Grundgehalt festgelegt und darf bei Verheirateten 51.200 Euro nicht überschreiten. Themen rund um die Bausparförderung sind allerdings eher in der Diskussion mit Ihrem Steuerberater von Belang, da die Summen, die zu Auszahlung bzw. Berücksichtigung kommen, nicht wesentlich Ihre finanzielle Situation be- oder entlasten. Die jährliche Wohnungsbauhöchstprämie liegt aktuell bei 45,06 Euro.

Heißt: Dieses Geld sollte man nicht verschenken. Wer mehr herausholen will, der muss sich intensiv kümmern, denn es gibt durchaus Möglichkeiten, für das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen weitere Förderung zu erhalten. Zahlt ein Arbeitgeber den zulagenbegünstigten Höchtbetrag von 470 Euro im Jahr, dann legt der Bund noch einmal 43 Euro drauf - für Verheiratete erhöhen sich Höchstbetrag und Zulage noch einmal um weitere 43 Euro. Verheiratete dürfen aber wiederum nicht mehr als 35.800 Euro jährlich verdienen.
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