Hartz IV
Hartz IV hat mit sich gebracht, dass der als "Wohngeld" bezeichnete Lastenzuschuss für die Wohnraumsicherung nicht mehr gezahlt wird.

Wohngelder wie z.B: ein Zuschuss zu den Miet- oder Finanzierungskosten ist im Arbeitslosengeld II enthalten. Im Rahmen der Grundsicherung der Existenz ist daher nicht mit zusätzlicher Förderung eines Bauprojektes zu rechnen.
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