Mietwohnungsbau
Die bisher aufgeführten Förderangebote gelten Selbstnutzern, was bedeutet, dass der Antragsteller die besagte Immobilie auch selbst bewohnen muss.

Wer als Mietwohnungbauer in den Genuss staatlicher Förderung kommen will, der muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen und darf den geförderten Mietraum nur bestimmten Personen, also Familien mit geringem Einkommen vermieten. Diese Art der Wohnraumschaffung nennt man "Sozialer Wohnungsbau". Ansprechpartner für Bauherren sind die Gemeinde- oder Kreisverwaltungen. Sozialer Mietwohnungsbau wird von Länderprogrammen unterstützt. Konkrete Aussagen über Förderhöhen kann man hier nicht treffen, da sie regional höchst unterschiedlich ausfallen.
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