| Riester-Rente |
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Bezieher einer sogenannten Riesterrente haben die Möglichkeit, sich für den Bau inländischen und selbst genutzten Wohnraums selbst zinslos zu beleihen und aus dem Topf des Vorsorgeproduktes bis zu 50.000 Euro zu entnehmen. Was sich in der Theorie ideal anhört, funktioniert aber in der Praxis erst dann, wenn Sie die Mindestsumme von zu entleihenden 10.000 Euro auch schon eingezahlt haben.
Das Geld muss spätestens zu dem Termin zurückgezahlt werden, an dem die Rente zur Auszahlung kommen soll. Die Beleihung der Riester-Rente ist nicht ganz unkompliziert und auch bei der Rückzahlung muss Einiges bedacht werden. Z.B. sind die Zins- und Tilgungsleistungen nicht steuerlich absetzbar. Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt es hier auf dem Hypo4you Portal für Baufinanzierungen. |