Arbeitgeber-Darlehen
Viele Firmen und Behörden gewähren Arbeitnehmer-Darlehen - nicht nur aus Nächstenliebe. Auch für die Steuererklärung des Unternehmens kann sich ein "Kredit als Lohnvorschuss" lohnen. Fragen Sie daher auf jeden Fall nach, denn Arbeitnehmerdarlehen haben meist günstigere Konditionen als der aktuelle Geldmarkt, zudem entfallen die Bearbeitungsgebühren. Bezüglich der zu leistenden Steuern sollten sie mit Ihrem Personalchef und mit Ihrem Steuerberater sprechen. Die Freibeträge sind aber recht hoch und werden meist nicht überschritten. Auf den Zinsvorteil muss nur Lohnsteuer gezahlt werden, wenn der vom Arbeitgeber gewährte Zins deutlich unter 5,5 Prozent liegt.

Banken werten Arbeitgeberkredite oft als Eigenkapitalersatz - für Sie bedeutet das aber, dass Sie sorgfältig kalkulieren müssen und Zins und Tilgung des Arbeitgeberanteils bei der Berechnung ihres Finanzierungspotentials berücksichtigen sollten. Arbeitgeberdarlehen können wie Bausparverträge aber auch durch hohe Tildungsraten erhebliche Belastungen darstellen - wägen Sie daher genau ab, für was Sie sich entscheiden.

Berufsverbände oder Kirchen können auch Ansprechpartner für sonstige Darlehen sein - auch dazu können wir sie umfassend informieren.
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