| Sondertilgung |
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In der Regel wird 1 % der Darlehenssumme jährlich getilgt. Ein höherer Tilgungssatz bringt die Finanzierung schneller zum Ende - aber bitte auch hier nicht vergessen: Überschätzen sie Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht!
Natürlich sollten Sie sich auch ein Sondertilgungsrecht einräumen lassen, falls die Bank es Ihnen nicht zu teuer verkauft. Heißt: Sondertilgungen bringen die Bank um Ihren Verdienst, sind daher nicht gern gesehen und oft nur mit einem erhöhten Zinssatz für das Darlehen zu vereinbaren. Wenn sie die Möglichkeit sehen, Sondertilgungen leisten zu können, dann sollten Sie sich diese Möglichkeit offen halten. Letztendlich muss es durchgerechnet werden. Vielleicht ist es sinnvoller, Erbschaft oder Lottogewinn anders anzulegen - dafür gibt es Experten die Ihnen diese Frage beantworten sollten. Planen sie allerdings, eine Immobilie als Selbstnutzer nach einem bestimmten Zeitraum zu verkaufen, so ist es sinnvoll, das Darlehen durch eine Sondertilgung dann zu beenden, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Auch wenn die Bank Ihnen explizit kein Sondertilgungsrecht eingeräumt hat, haben Sie die Möglichkeit dazu, z.B. zum Ende der Zinsbindungsfrist. Hier können sie das Restdarlehen problemlos und ohne Kosten minimieren. Nach Ablauf von zehn Jahren haben sie in jedem Fall rechtlich ‘verbrieft’ die Gelegenheit, das Darlehen aufzulösen durch eine einmalige Sonderleistung - auch dies ohne zusätzliche Kosten. Ansonsten hängt die Möglichkeit der Sondertilgung auch in Bezug zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und den hier aufgeführten Kosten. Beliebt ist, bei mehreren Darlehen für eins die Sondertilgung zu ermöglichen. So kann man z.B. das "große" und günstig verzinste Darlehen unangetastet lassen, während vielleicht ein anderes mit variablem Zins in Hochzinsphasen verkleinert werden kann. |