| Versicherungen |
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Versicherungen helfen Ihnen Risiken kalkulierbar zu
halten. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwei Versicherungsgruppen: Die eine sichert Baustelle, Eigentum,
Baufortschritt etc. ab, die anderen - ebenso wichtig - mindern das
Risko einer geplatzten Finanzierung!
Unerlässlich - und übrigens auch vorgeschrieben - ist die Bauherrenhaftpflicht, die alle Unwägbarkeiten während der Bauphase abdeckt. Sie persönlich tragen das Risiko für alles, was auf Ihrer Baustelle passiert. Spielende Kinder können Gefahrenschilder nicht lesen - Sie haften als Grundstückseigentümer, so z.B. auch für herabfallende Teile, Gewässerverschmutzungen, Baugrundabsenkungen und für alles Mögliche und Unmögliche, was noch passieren kann. Weitere Versicherungen sind spezieller und gewinnen an Bedeutung, wenn besondere Grundvoraussetzungen gegeben sind. Sichern Sie sich zukünftiges Eigentum mit einem hohen Anteil an Eigenleistung, dann sollten Sie dies in der Bauherreneigenleistungsausfallgarantie-Versicherung berücksichtigen. Mitarbeiter auf Ihrer Baustelle sollten durch eine Unfallversicherung der Bauberufsgenossenschaft abgesichert sein. Mitarbeiter und Helfer anzumelden ist ein gesetzlich vorgeschriebener Pflichtvorgang. Sind Sie als Bauherr allein auf der Baustelle und/oder sind alle anderen Mitarbeiter z.B. durch die Haftpflicht des ausführenden Unternehmers versichert, dann müssen Sie Ihre Baustelle der Bauberufsgenossenschaft nicht melden. In jedem Fall hilft ein Anruf bei der für Sie zuständigen Bauberufsgenossenschaft, um alle Fragen zu klären. Verspätete oder falsche Meldungen ziehen unnötige Geldbußen nach sich. Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen müssen differenziert betrachtet werden. Sind Sie Eigentümer einer Immobilie, haften Sie für alle Schäden, die anderen durch Ihre Gebäude entstehen - da geht es z.B. um nicht beseitigte Baumängel, Verkehrssicherungspflichten, etc. Die Versicherung Ihres Besitzstandes "Baustelle" ist Pflicht und entspricht in etwa der Autohaftpflicht-Versicherung - Sie kommen nicht drum herum. Daher sollte die zu leistende Summe auch in Ihrer Finanzierungskalkulation auftauchen, denn es handelt sich hierbei zumeist nicht nur um ein paar Cent. Außerdem verlangt Ihre Bank den Abschluss einer solchen Versicherung, die in der Regel mit Fertigstellung der Immobilie die Bauherrenhaftpflichtversicherung ablöst. Längere Zeiträume bis zum Bau einer Immobilie können Grundstückseigentümer mit einer günstigeren Grundstücksversicherung abdecken, was jedoch nur dann sinnvoll erscheint, wenn der besagte Zeitraum nicht absehbar ist. Eine Bauleistungsversicherung deckt mögliche Schäden ab, die während der Bauphase entstehen und den Fortgang der Baumaßnahme gefährden. Da kann es um unvorhergesehene Erdbewegungen gehen, aber auch um Diebstahl oder Wasserschäden. Sie sollten die Versicherungsbedingungen aber genau studieren. Pfusch am Bau ist oft ebenso wenig versichert z.B. Frostfolgen. Der Bauherr muss auch verantwortlich handeln und Material sachgemäß lagern, andernfalls erlischt der Versicherungsschutz. Eine oft genutzte Möglichkeit der Finanzierungssicherung ist die Risikolebensversicherung,
die insbesondere Ehepaaren Sicherheit verleiht, falls ein Partner
aufgrund des Todes aus der Finanzierung ausscheidet. Die
Versicherungssumme wird an den Hinterbliebenen ausgezahlt, der mit den
Zinsleistungen entweder die laufende Finanzierung decken kann, oder das
Darlehen komplett auslösen kann. Im Todesfall wird stets die
vereinbarte Summe an den Hinterbliebenen ausgezahlt, unabhängig davon,
wie hoch der Vertrag angespart wurde. Eine verbundene
Lebensversicherung zahlt die Versicherungssumme an den überlebenden
Lebenspartner aus. Die Auszahlung einer Lebensversicherung unterliegt
nicht der Erbschaftsbesteuerung, was für nicht verheiratete
Lebenspartner wichtig ist: deren Lebensversicherungen werden
versteuert. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, diese Beziehung der
Ehe zumindest annähernd gleich zu stellen.
Wichtig in diesem Fall ist jedoch, dass die Versicherung vom Kapital Einbringenden (in der Regel der Hauptverdiener) auf den anderen Lebenspartner abgeschlossen wird. Berufsunfähigkeit kann als Auszahlungsgrund ebenso mit einer Lebensversicherung kombiniert werden wie z.B. der Eintritt bestimmter Behinderungsgrade. Zum guten Schluss: die Restschuldversicherung. Die im Todesfall des Versicherungsnehmers zu finanzierende Restschuld wird mit dieser Versicherung ausgelöst. Mit dem Absinken der Restschuldhöhe sinkt auch die Höhe der Versicherungspolice. Wir helfen ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Versicherung! Wir haben die kompetenten Partner und bieten Ihnen beste Konditionen. |